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HNO Spezialisten
Der Hals-Nasen-Ohrenarzt stellt nach den Vorgaben der Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinien die Indikation für Hörgeräte aus. Dies kann untersucht werden mit Hilfe des Promontoriumstests in Kombination mit der Elektrocochleorgraphie. Bei etwa 98 Prozent der Ertaubten und Gehörlosen wäre eine Implantation möglich, da nicht der Hörnerv, sondern das Innenohr die Ursache für die Taubheit ist.
Bei Mittelohrschwerhörigkeiten, die nicht mikrochirungisch zu verbessern sind und wo mit anderen Hilfsmitteln keine ausreichende Hörfähigkeit erreicht werden kann, können implantierbare Hörgeräte mit perkutaner Steckerverbindung operativ eingesetzt werden. Eine weitgehend gut erhaltene Innenohrleistung sollte im Audiogramm zu dokumentieren sein. Für diese Versorgung kommen vor allem Erwachsene und Kinder mit beidseitigen dysplastisch veränderten Mittel- und äußeren Ohren in Frage.
Wenn mit hochverstärkenden Hörgeräten kein Sprachverstehen mehr erreicht wird, kommt die Versorgung mit einem Cochlear Implant (elektronische Innenohrprothese) in Frage. Voraussetzung ust die beidseitige Taubheit, wobei die Funktion des Hörnervs weitgehend erhalten sein muss (sensorishe Taubheit).
Mit Cochlear Implants können Ertaubte nach einer Trainingsphase wieder ohne Lippenlesen Sprache verstehen. Versorgt wird immer nur ein Ohr.
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